Körung und Bewertung
2. Körung und Bewertung
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Körung der Bullen
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Alle aufgetriebenen Bullen unterliegen gemäß Zuchtbuchordnung der Körung durch die vom Zuchtverband eingesetzte Körkommission.
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Im Rahmen der Körung werden die Noten für die Merkmale äußere Erscheinung und Bemuskelung vergeben, die tägliche Zunahme und der Index festgestellt.
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Bullen, deren äußere Erscheinung mit Note 4 oder besser bewertet wurde (gekörte Bullen), werden durch die Körkommission in Wertklassen eingestuft.
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Bullen, deren äußere Erscheinung schlechter als mit Note 4 bewertet wurde (nicht gekörte Bullen), werden nicht zur Versteigerung zugelassen.
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Das Ergebnis der Körung ist öffentlich bekanntzugeben.
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Bewertung der weiblichen Tiere
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Die weiblichen Tiere können durch eine vom Zuchtverband bestimmte Bewertungskommission in Wertklassen gereiht werden.
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