Körung und Bewertung

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  • 2. Körung und Bewertung

      1. Körung der Bullen

        1. Alle aufgetriebenen Bullen unterliegen gemäß Zuchtbuchordnung der Körung durch die vom Zuchtverband eingesetzte Körkommission.

        2. Im Rahmen der Körung werden die Noten für die Merkmale äußere Erscheinung und Bemuskelung vergeben, die tägliche Zunahme und der Index festgestellt.

        3. Bullen, deren äußere Erscheinung mit Note 4 oder besser bewertet wurde (gekörte Bullen), werden durch die Körkommission in Wertklassen eingestuft.

        4. Bullen, deren äußere Erscheinung schlechter als mit Note 4 bewertet wurde (nicht gekörte Bullen), werden nicht zur Versteigerung zugelassen.

        5. Das Ergebnis der Körung ist öffentlich bekanntzugeben.

      2. Bewertung der weiblichen Tiere

        1. Die weiblichen Tiere können durch eine vom Zuchtverband bestimmte Bewertungskommission in Wertklassen gereiht werden.