Blauzungenkrankheit
Aufhebung der Blauzungen Restriktionszonen in Bayern
Seit Freitag, den 25. Juni 2021 gibt es keine Einschränkungen mehr zwischen Blauzungen – Restriktionsgebieten und freien Gebieten.
Mit dem Tag der Veröffentlichung der einzelnen Kreisverwaltungsbehörden trat die Aufhebung in Kraft.
Das schon lange erwartete aufheben der BT-Restriktionszonen wurde jetzt wirksam.
Das heißt:
Alle zur Vermarktung stehenden Tiere können uneingeschränkt in alle Gebiete verbracht werden.
Eine Blauzungen – Untersuchung ist nicht mehr nötig.
Es können nun wieder alle Tiere zur Vermarktung an den Zuchtviehmärkten in Ingolstadt angemeldet werden.
Bei geimpften Tieren wird der Impfstatus weiterhin bekannt gegeben, damit geimpfte Betriebe beim Kauf weiterhin ihren Impfstatus aufrechterhalten können.
Wir appellieren trotzdem an alle Betriebe, die BT-Impfung bzw. die Aufrechterhaltung des Impfschutzes bei ihrer Herde weiterhin durchzuführen. Es ist immer mit dem Auftreten eines neuen BT-Falles zu rechnen!
Aufhebung des Restriktionsgebietes bis April 2021 möglich, aber nicht sicher !!
Ab Ende Februar 2021 wären die ersten Aufhebungen einzelner Restriktionsgebiete in unserem Verbandsgebiet möglich.
Das bayerische Umweltministerium bereitet derzeit zusammen mit anderen betroffenen Bundesländern die Unterlagen für eine Aufhebung der Blauzungen – Restriktionszonen vor.
Diese Aufhebung muss bei der Europäischen Kommission vorgetragen und von dort auch akzeptiert werden. Das Ziel des bayerischen Umweltministeriums ist eine Aufhebung bis spätestens April 2021.
Vorausgesetzt es tritt kein neuer BT – Fall mehr auf, der das Vorhaben zunichtemachen könnte!
Wir appellieren daher nach wie vor an unsere Mitgliedsbetriebe ihren Impfschutz gegen die Blauzungenkrankheit aufrecht zu erhalten, um eine gute Handlungsfähigkeit in der Vermarktung zu gewährleisten.
Sollte uns ein konkreter Zeitpunkt zur Aufhebung der Restriktionszone genannt werden, teilen wir Ihnen das sofort mit.
Seit dem 01. April 2020 wurden die Verbringungsregeln für ungeimpfte Kälber vom bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz kurzfristig angepasst.
- Muttertier mit abgeschlossener BTV8-Grundimmunisierung mind. 28 Tage vor der Geburt oder grundimmunisiert während der Trächtigkeit
- Die Grundimmunisierung hat nach Angaben des Impfstoffherstellers zu erfolgen
- Die Impfungen sind in der HIT-Datenbank einzutragen
- Wiederholungsimpfungen (Auffrischung) sind jeweils innerhalb eines Jahres erforderlich.
und
- Das Kalb/die Kälber sind mit der Biestmilch des eigenen Muttertieres unmittelbar nach der Geburt getränkt worden
- Die Biestmilchgabe ist durch eine angepasste unterschriebene Tierhaltererklärung nachzuweisen
Folglich entfallen ab sofort alle blutserologischen Untersuchungen von Kälbern, deren Muttertiere während der Trächtigkeit grundimmunisiert worden sind.
Alternativ könne die Blutproben auch zum Tiergesundheitsdienst Bayern (TGD), Senator-Gerauer-Str. 23, 85586 Poing geschickt werden.
- EDTA - Blutprobenröhrchen mit Barcode auf Antrag
- Untersuchungsantrag aus der HIT-Datenbank
- Untersuchungsergebnis wird in die HIT-Datenbank eingestellt
- Impfung (Grundimmunisierung)
- 1. Impfung (danach 21 Tage Wartezeit je nach Impfstoff)
- 2. Impfung (danach 60 Tage Wartezeit)
- oder 35 Tage Wartezeit
- negative PCR Blutuntersuchung (Anleitung Untersuchungsantrag)
- keine Tierhaltererklärung notwendig
- oder 35 Tage Wartezeit
- Wiederholungsimpfung innerhalb eines Jahres
Kälber
- Impfung Muttertier vor Belegung
- 1. Impfung (danach 21 Tage Wartezeit je nach Impfstoff)
- 2. Impfung (danach min. 24 Tage Wartezeit)
- Belegung
- Geburt des Kalbes
- Biestmilch der Mutter
- Tierhaltererklärung vor dem Belegen
- Geburt des Kalbes
- Impfung Muttertier während Trächtigkeit
- 1. Impfung (danach 21 Tage Wartezeit je nach Impfstoff)
- 2. Imfpung (danach min. 28 Tage Wartzeit)
- Geburt des Kalbes
- Biestmilch der Mutter
- negative PCR Blutuntersuchunng (innerhalb von 14 Tagen vor dem Markt)
- Nur den Untersuchungsantrag aus der HIT-Datenbank verwenden (Anleitung Untersuchungsantrag)
- Damit keine Untersuchungskosten anfallen
- Sonstiger Kostenträger ankreuzen
- und freiwilliges BTV-Monitoring handschriftlich dazuschreiben
- Sonstiger Kostenträger ankreuzen
- Damit keine Untersuchungskosten anfallen
- Nur den Untersuchungsantrag aus der HIT-Datenbank verwenden (Anleitung Untersuchungsantrag)
- Tierhaltererklärung während der Trächtigkeit
Großvieh und Kälber ohne gültigem Impfschutz
- Es dürfen nur noch Tiere von freien Gebieten aufgetrieben werden
- oder alle Tiere (auch vom Restriktionsgebiet) mit gültigem Impfstatus
Verkauft werden können diese Tiere in Restriktionsgebiete sowie in freie Gebiete.