Blauzungenkrankheit

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  • Aktuelle Informationen zur Blauzungenuntersuchung
     

    Aufhebung der Blauzungen Restriktionszonen in Bayern

     

    Seit Freitag, den 25. Juni 2021 gibt es keine Einschränkungen mehr zwischen Blauzungen – Restriktionsgebieten und freien Gebieten.

    Mit dem Tag der Veröffentlichung der einzelnen Kreisverwaltungsbehörden trat die Aufhebung in Kraft.

    Das schon lange erwartete aufheben der BT-Restriktionszonen wurde jetzt wirksam.

     

    Das heißt:

    Alle zur Vermarktung stehenden Tiere können uneingeschränkt in alle Gebiete verbracht werden.

    Eine Blauzungen – Untersuchung ist nicht mehr nötig.

    Es können nun wieder alle Tiere zur Vermarktung an den Zuchtviehmärkten in Ingolstadt angemeldet werden.

    Bei geimpften Tieren wird der Impfstatus weiterhin bekannt gegeben, damit geimpfte Betriebe beim Kauf weiterhin ihren Impfstatus aufrechterhalten können.

     

    Wir appellieren trotzdem an alle Betriebe, die BT-Impfung bzw. die Aufrechterhaltung des Impfschutzes bei ihrer Herde weiterhin durchzuführen. Es ist immer mit dem Auftreten eines neuen BT-Falles zu rechnen!

     

     

    Aufhebung des Restriktionsgebietes bis April 2021 möglich, aber nicht sicher !!

     

    Ab Ende Februar 2021 wären die ersten Aufhebungen einzelner Restriktionsgebiete in unserem Verbandsgebiet möglich.

    Das bayerische Umweltministerium bereitet derzeit zusammen mit anderen betroffenen Bundesländern die Unterlagen für eine Aufhebung der Blauzungen – Restriktionszonen vor.

    Diese Aufhebung muss bei der Europäischen Kommission vorgetragen und von dort auch akzeptiert werden. Das Ziel des bayerischen Umweltministeriums ist eine Aufhebung bis spätestens April 2021.

    Vorausgesetzt es tritt kein neuer BT – Fall mehr auf, der das Vorhaben zunichtemachen könnte!

     

    Wir appellieren daher nach wie vor an unsere Mitgliedsbetriebe ihren Impfschutz gegen die Blauzungenkrankheit aufrecht zu erhalten, um eine gute Handlungsfähigkeit in der Vermarktung zu gewährleisten.

    Sollte uns ein konkreter Zeitpunkt zur Aufhebung der Restriktionszone genannt werden, teilen wir Ihnen das sofort mit.

     

    Seit dem 01. April 2020 wurden die Verbringungsregeln für ungeimpfte Kälber vom bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz kurzfristig angepasst.

     
    Das innerstaatliche Verbringen weniger als drei Monate alter, ungeimpfter Kälber ist ab sofort unter folgenden Bedingungen möglich:
     
    Kälber
    • Muttertier mit abgeschlossener BTV8-Grundimmunisierung mind. 28 Tage vor der Geburt oder grundimmunisiert während der Trächtigkeit
      • Die Grundimmunisierung hat nach Angaben des Impfstoffherstellers zu erfolgen
      • Die Impfungen sind in der HIT-Datenbank einzutragen
      • Wiederholungsimpfungen (Auffrischung) sind jeweils innerhalb eines Jahres erforderlich.

    und

    • Das Kalb/die Kälber sind mit der Biestmilch des eigenen Muttertieres unmittelbar nach der Geburt getränkt worden

    Folglich entfallen ab sofort alle blutserologischen Untersuchungen von Kälbern, deren Muttertiere während der Trächtigkeit grundimmunisiert worden sind.

     


     

    Seit dem 21. März 2020 werden die BTV - Untersuchungen nicht mehr an der LGL in Oberschleißheim durchgeführt. Grund hierfür ist, dass die Labor- und Personalkapazitäten des LGL für Untersuchungen im Rahmen des aktuellen Coronavirus - Infektionsgeschehens benötigt werden.
     
    Die BTV - Untersuchungspflicht bleibt aber weiterhin bestehen.
     
    Deshalb bitten wir darum, ab sofort die Blutproben (EDTA) und den Untersuchungsantrag aus der HIT an das Labor:
     
    Agrobiogen GmbH
    Larezhausen 3
    86567 Hilgertshausen - Tandern
     
    zu schicken. Informieren Sie auch Ihre Hoftierärzte darüber.
     
    Probeneingang ist jeweils am Dienstag bis 13.00 Uhr im Labor. Das Ergebnis wird dann am Mittwoch früh in der HIT eingestellt.
     
    Um die Untersuchungskosten möglichst gering zu halten, bitte auf dem Antrag den Vermerk schreiben:
     
    Pool - Probe zu Zuchtverband Pfaffenhofen

     

    Alternativ könne die Blutproben auch zum Tiergesundheitsdienst Bayern (TGD), Senator-Gerauer-Str. 23, 85586 Poing geschickt werden.

    • EDTA - Blutprobenröhrchen mit Barcode auf Antrag
    • Untersuchungsantrag aus der HIT-Datenbank
    • Untersuchungsergebnis wird in die HIT-Datenbank eingestellt

     


     
    Informationen zur Blauzungenkrankheit
     
    Seit dem 18. Mai 2019 dürfen nur noch Tiere aus dem Restriktionsgebiet mit gültigem Impfschutz in freie Gebiete vermarktet werden. Das Impfergebnis ist in die HIT-Datenbank einzutragen. (Anleitung)
     
    Es gelten folgende Verbringungsregeln:
     
    Großvieh (ab 3 Monate)
    • Impfung (Grundimmunisierung)
      • 1. Impfung (danach 21 Tage Wartezeit je nach Impfstoff)
      • 2. Impfung (danach 60 Tage Wartezeit)
    • Wiederholungsimpfung innerhalb eines Jahres

     

    Kälber

    • Impfung Muttertier vor Belegung
      • 1. Impfung (danach 21 Tage Wartezeit je nach Impfstoff)
      • 2. Impfung (danach min. 24 Tage Wartezeit)
      • Belegung

     

    • Impfung Muttertier während Trächtigkeit
      • 1. Impfung (danach 21 Tage Wartezeit je nach Impfstoff)
      • 2. Imfpung (danach min. 28 Tage Wartzeit)
      • Geburt des Kalbes

     

     

    Großvieh und Kälber ohne gültigem Impfschutz

     
    Diese Verbringungsregeln als PDF-Datei zum Drucken
     
    Weitere Informationen finden Sie unter www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/index.htm
     
     
    Seit dem 18. Mai 2019 hat sich auch die Restriktionszone verschoben. Somit sind im Landkreis Pfaffenhofen nur noch die Gemeinden Gerolsbach und Hohenwart in der Restriktionszone, der restliche Landkreis ist jetzt freies Gebiet. Ebenso wurde unsere Versteigerungshalle in Zuchering aus der Sperrzone genommen. Vom Landkreis Dachau sind die Gemeinden Altomünster, Erdweg, Hilgertshausen-Tandern, Markt Indersdorf, Odelzhausen, Pfaffenhofen a.d. Glonn und Sulzemoos im Sperrgebiet, der Rest ist frei. Wer alles im gesperrten Bereich ist, erfahren Sie bei Ihrem zuständigen Veterinäramt, da diese für die Festlegung der Grenzen zuständig sind.
     
    Für die folgenden Kälber- und Großviehmärkte gelten folgende Regelungen:
    • Es dürfen nur noch Tiere von freien Gebieten aufgetrieben werden
    • oder alle Tiere (auch vom Restriktionsgebiet) mit gültigem Impfstatus

    Verkauft werden können diese Tiere in Restriktionsgebiete sowie in freie Gebiete.